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(z. B. Agentur für Arbeit, ARGE, Jobcenter, Berufsgenossenschaften u. ä.) gefördert werden.
Die speziellen Förderbedingungen erfahren Sie in der Kursübersicht bzw. im Kursdetail.
 

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Allgemeine Informationen zu Fördermöglichkeiten

Einen guten Überblick über die wichtigsten Fördermöglichkeiten gibt die Broschüre "Weiterbildung finanzieren" der Stiftung WARENTEST vom Dezember 2008.  

Broschüre "Weiterbildung finanzieren"

 

Bildungsprämie

Sie wollen beruflich weiterkommen und möchten sich weiterbilden? Sie haben schon einen Kurs oder Lehrgang bei der DAA gefunden, den Sie sich so aber nicht leisten können? Oder Sie möchten über ein Thema zu DAA Weiterbildungsangeboten beraten werden? In jedem Fall sind Sie bei der Bildungsprämie richtig. Seit Dezember 2008 zahlt sich Weiterbildung auch im wörtlichen Sinn aus - mit der Bildungsprämie. Denn wenn Sie bei der DAA einen Kurs, einen Lehrgang oder ein Seminar besuchen, um im Beruf ein Stück voran zu kommen, erhalten Sie einen Prämiengutschein - es gibt also Bares vom Staat. Der Prämiengutschein kann für Sie bis zu 500,- Euro wert sein.

Die Idee ist einfach: Sie finden/suchen sich bei der DAA einen Kurs, einen Lehrgang oder ein Seminar aus, bei dem Sie etwas Neues für Ihren Beruf lernen. Sie bekommen die Hälfte der Gebühr vom Staat dazu - max. 500,- Euro. Geschenkt!

Die Bedingungen, um die Bildungsprämie in Anspruch zu nehmen sind einfach: Sie sind erwerbstätig und liegen unter einer Einkommensgrenze von maximal 25.600 Euro bei Alleinstehenden bzw. 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten. Das für die Bildungs- prämie maßgebliche zu versteuernde Einkommen laut Einkommensteuer bescheid berücksichtigt die Kinderfreibeträge in der Höhe, in der sie im Steuerbescheid oder einem anderen Nachweis belegt werden.

Ihre nächstgelegenen Beratungsstellen für die Bildungsprämie

vhs Coburg

Löwenstraße 15

96450 Coburg

Herr Kunzelmann

Telefon 09561 8825-60

Kontakt zur vhs Coburg

CESW e.K.

Theodor-Heuss-Strasse 59

96215 Lichtenfels

Herr Zahner

Telefon 09571 9489075

Kontakt zur CESW e.K. in Lichtenfels

vhs Kronach

Kulmbacher Straße 1

96317 Kronach

Herr Franz

Telefon 09261 606016

Kontakt zur vhs Kronach

Bringen Sie zum Beratungsgespräch alle wichtigen Unterlagen mit (Lichtbildausweis, Einkommensteuerbescheid oder letzte Lohnabrechnung und, sollten Sie kein EU-Bürger sein, eine gültige Aufenthaltserlaubnis).

Informationsflyer zur Bildungsprämie.

 

Bildungsgutschein / Förderung beruflicher Weiterbildung

Die Kosten von Weiterbildungsmaßnahmen können von Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit bzw. der örtlichen Arbeitsgemeinschaft (ARGE) - JobCenter - übernommen werden. Sie erhalten hierzu einen sog. Bildungsgutschein, den Sie bei der DAA Coburg, Lichtenfels oder Kronach einlösen können. Damit für ein Bildungsziel ein Gutschein ausgestellt werden kann, muss das Bildungsziel in die sog. Bildungszielplanung der örtlichen Arbeitsagentur oder ARGE aufgenommen sein.

Diese Bildungszielplanung ist jeweils für ein Jahr gültig und legt fest, wie viele Bildungsgutscheine pro Quartal für ein bestimmtes Bildungsziel ausgegeben werden. Beachten Sie bitte, dass sowohl die Arbeitsagentur als auch die Arbeitsgemeinschaft jeweils eine eigene Bildungszielplanung veröffentlichen. Des weiteren legt die Bildungszielplanung die fachlichen Inhalte und den zeitlichen Rahmen einer Bildungsmaßnahme fest.

Informieren Sie sich hier über die Weiterbildungs-/Qualifizierungamaßnahmen, welche die DAA in Coburg, Lichtenfels und Kronach anhand der Bildungszielplanung 2010 des Agenturbezirks Coburg durchführen.

    Wenn Sie einen Bildungsgutschein erhalten haben, müssen Sie nachstehendes beachten:

    • Auf dem Bildungsgutschein sind das Bildungsziel, die Maßnahmedauer und die Qualifizierungsschwer- punkte vermerkt. Sie können diesen sofort bei der DAA einlösen.
    • Grundsätzlich gilt der Bildungsgutschein an Ihrem Wohnort sowie an Orten, die Sie täglich von zu Hause aus erreichen können (Tagespendelbereich).
    • Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal drei Monate. Sollten Sie innerhalb dieses Zeitraums nicht mit Ihrer Weiterbildung beginnen, verfällt der Gutschein.

    Information der BA zum Bildungsgutschein

    Qualifizieren statt Entlassen - Förderung der beruflichen Weiterbildung während Kurzarbeit

    Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld können beschäftigte Arbeitnehmer im Rahmen der beruflichen Weiterbildung gefördert werden.

    Sie sind von Kurzarbeit betroffen und beziehen Kurzarbeitergeld? Mit der Weiterbildungsförderung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld sollen Anreize geschaffen werden, Zeiten der Nichtbeschäftigung für berufliche Weiterbildung zu nutzen. Für eine Weiterbildungsförderung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

    • Sie sind gering qualifiziert, haben also keine abgeschlossene Berufsausbildung. Als gering qualifiziert gilt auch, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, aber seit mindestens vier Jahren in an- oder ungelernter Tätigkeit beschäftigt wird und die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.
    • Ihre Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt.
    • Die Dauer Ihrer Weiterbildung soll möglichst die voraussichtliche Dauer der Kurzarbeit nicht überschreiten.
    • Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen.
    • Die Weiterbildung erhöht Ihre Kompetenz für den allgemeinen Arbeitsmarkt.

    Werden eine oder mehrere der vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Qualifizierung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld ggfs. aus dem Europäischen Sozialfonds bezuschusst werden. Über die genauen Fördermodalitäten berät Sie gerne Ihre örtliche Agentur für Arbeit.

    Wichtig ist, dass Sie vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme durch die Agentur für Arbeit beraten wurden. Ziel des Beratungsgespräches ist, gemeinsam mit Ihnen das optimale Bildungsziel und die notwendige Dauer der Weiterbildungsförderung zu erarbeiten.

    Informationsblatt der BA für Arbeitnehmer

    Informationsblatt der BA für Arbeitgeber/innen

     

     

    WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen)

    Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen mit dem Programm "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen" (WeGebAU).

     Es können hierbei Weiterbildungen gefördert werden, die im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durchgeführt werden, wenn...

    • die Weiterbildung zu einem anerkannten Bildungsabschluss oder zu einer zertifizierten Teilqualifikation führt oder mit einem verbands- bzw. branchenübergreifenden Zertifikat abschließt.
    • Weiterbildungen außerhalb des Betriebes durchgeführt werden und über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.

    Gefördert werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die...

    • über eine geringe Qualifizierung verfügen, d.h. ohne Berufsabschluss sind oder über einen Berufsabschluss verfügen, aber diesen seit vier Jahren nicht mehr ausgeübt haben.
    • das 45. Lebensjahr vollendet haben und in kleinen und mittleren Unternehmen mit weniger als 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind.
    • über einen mindestens vier Jahre zurückliegenden anerkannten Berufsabschluss verfügen und in den letzten vier Jahren an keiner aus öffentlichen Mitteln geförderten Weiterbildung teilgenommen haben.

    Haben Sie Interesse an einer geförderten Weiterbildung? So sprechen Sie Ihre örtliche Agentur für Arbeit an. Wir entwickeln passgenaue Konzepte für Sie. Erkundigen Sie sich bei uns!

    Faltblatt BA Information WeGebAU



    Quickinfo

    Die DAA bietet Ihnen Weiterbildungen in den verschiedensten Branchen, um Ihre berufliche Zukunft zu sichern. Weiterbildung

    Bevor Sie sich für eine Weiterbildung oder Umschulung entscheiden berät die DAA Sie gern, damit Sie die optimale Umschulungs- oder Bildungmaßnahme finden. Bildungsberatung

    Ob Sie eine Umschulung oder Weiterbildung benötigen, Die DAA erstellt in Zusammenarbeit mit Ihnen einen fundierten Qualifizierungsvorschlag als Grundlage für einen Bildungsgutschein. Qualifizierungsvorschlag

    Das gesamte Bildungsangebot der DAA ist zertifiziert und förderbar durch: Arbeitsagentur, Arge, BFD, teilweise durch Meisterbafög oder aus Mitteln des europäischen Sozialfonds. Fördermöglichkeiten

    Sie stehen im Beruf und möchten sich weiterbilden um voranzukommen? Dann sprechen Sie mit der DAA über Ihre Möglichkeiten! berufsbegleitende Weiterbildung

    Sie wollen sich beruflich neu orientieren? Die DAA bietet Ihnen unter dem Motto "Neuer Beruf jetzt" ein breites Spektrum an zertifizierten Umschulungen. Umschulung

    Die DAA handelt entsprechend ihrem Leitbild, um Ihnen bestmögliche Weiterbildungen und Umschulungen anzubieten. Leitbild

    Die DAA führt Bundesweit die unterschiedlichsten Projekte mit regionaler sowie überregionaler Bedeutung durch. Schauen Sie, ob eines der Projekte für Sie interessant ist! Projekte

    Neben bewährten Weiterbildungen entwickelt die DAA für Sie kontinuierlich neue Angebote. Neues Weiterbildungs-Angebot

    Die DAA hält für Sie regional unterschiedliche Dienstleistungsangebot vor. Sprechen Sie mit uns über Ihre Wünsche! Dienstleistungen